§1 Geltungsbereich und Vertragsabschluss
1. Unsere Lieferungen, Leistungen und Angebote erfolgen ausschließlich aufgrund dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen in Deutschland.
2. In Werbeanzeigen und Preisvergleichseiten usw. enthaltene Angebote sind – auch bezüglich der Preisangaben – freibleibend und unverbindlich.
3. Ein Kaufvertrag kommt je nach Angebotstyp auf einem der nachfolgend beschriebenen Wege zustande:
Bei der Online-Auktion wird mit dem Ende der jeweils bestimmten Laufzeit mit demjenigen Kunden der Vertrag geschlossen, der bis dahin das höchste – über dem angegebenen Mindestpreis liegende – Gebot abgegeben hat, es sei denn, wir waren gesetzlich dazu berechtigt, das Angebot zurückzunehmen und die Gebote zu streichen.
Haben wir den Artikel im Rahmen der Online-Auktion zusätzlich mit einer Festpreis-Funktion versehen, kommt der Vertrag unabhängig vom Ablauf der Laufzeit und ohne weitere Durchführung einer Online-Auktion unmittelbar zu dem angegebenen Festpreis mit dem Kunden zustande, der die Festpreis-Option ausübt. Der Abschluss des Vertrags zu dem angegebenen Festpreis ist in diesem Fall solange möglich, wie noch kein Gebot über dem Mindestpreis abgegeben wurde.
Haben wir einen Artikel ausschließlich unter dem Festpreis-Format eingestellt, geben wir mit der Freischaltung der Angebotsseite das verbindliche Angebot zum Abschluss eines Kaufvertrages zu dem angegebenen Preis ab. Der Kunde nimmt dieses Angebot an, indem er die Festpreis-Funktion ausübt.
Haben wir einen unter dem Festpreis-Format eingestellten Artikel zusätzlich mit der Möglichkeit eigener Preisvorschläge der Interessenten versehen, kann der Kunde einen abweichenden Preis für den Artikel vorzuschlagen. In diesem Vorschlag liegt ein neues Angebot, das für den Interessenten bindend ist und von uns innerhalb von 48 Stunden angenommen werden kann. Falls wir den Preisvorschlag ablehnen, dem Kunden aber einen Gegenvorschlag unterbreiten, stellt dieser Gegenvorschlag wiederum ein bindendes Angebot dar und kann seinerseits durch den Kunden innerhalb von 48 Stunden angenommen werden. Das ursprüngliche Angebot zum Erwerb zum Festpreis besteht in diesem Fall so lange fort, bis ein Vertragsschluss zu einem vorgeschlagenen Preis erfolgt.
§2 Lieferbedingungen
1. Die Auslieferung der Ware erfolgt durch DPD oder einen vergleichbaren Anbieter. Die anfallenden Versandkosten werden im Angebot genannt und sind vom Käufer zu tragen.
2. Der Käufer trägt die Kosten einer weiteren Anlieferung sowie die Kosten der erforderlichen Aufbewahrung der Kaufsache, wenn wir ihm die Leistung in Annahmeverzug begründender Weise angeboten haben. Er trägt auch die Kosten, die dadurch entstehen, dass er die Anlieferung durch Angabe einer unzutreffenden Anschrift schuldhaft erschwert.
3. Kommt unser Vorlieferant trotz vorherigen Abschlusses eines entsprechenden verbindlichen Einkaufsvertrags seiner Lieferpflicht nicht oder nicht rechtzeitig nach, so können wir vom Vertrag zurücktreten. Wir werden den Kunden unverzüglich über die Nichtverfügbarkeit informieren. Im Fall des Rücktritts werden wir dem Kunden bereits erbrachte Gegenleistungen unverzüglich erstatten.
4. Der Käufer wird uns nach besten Kräften unterstützen, wenn und soweit Ansprüche wegen Verlust oder Beschädigung gegenüber dem betreffenden Transportunternehmen oder der betreffenden Transportversicherung in Betracht kommen. Insbesondere wird der Käufer äußerlich erkennbare Transportschäden bei Annahme der Lieferung auf den jeweiligen Versanddokumenten vermerken und sich diesen Vermerk vom Zusteller quittieren lassen. Äußerlich nicht zu erkennende Verluste oder Beschädigungen wird der Käufer uns gegenüber unverzüglich anzeigen. Etwaige Rechte und Ansprüche des Käufers, insbesondere dessen Gewährleistungsrechte nach § 4 dieser AGB, bleiben von dieser Regelung unberührt.
§3 Zahlungsweise
1. Der Kaufpreis ist per Paypal, Sofortüberweisung, Amazon Payments oder Banküberweisung als Vorkasse zu bezahlen.
2. Der Käufer kommt in Zahlungsverzug, wenn er die Zahlung des Kaufpreises einschließlich der Vepackungs- und Versandkosten nicht innerhalb von 14 Tagen nach Vertragsschluss vornimmt. Einer weiteren Mahnung durch uns bedarf es insoweit nicht. Der Zahlungsverzug hat die gesetzlichen Folgen, insbesondere Schadensersatz- und Zinspflichten.
§4 Gewährleistung
1. Bei einem Mangel der von uns gelieferten Ware sind wir zur Beseitigung des Mangels oder zu einer Ersatzlieferung berechtigt.
2. Bei Fehlschlagen der Nachbesserung oder Ersatzlieferung kann der Käufer nach seiner Wahl den Kaufpreis mindern oder vom Kaufvertrag zurücktreten. Schadensersatzansprüche nach Maßgabe des § 5 bleiben hiervon unberührt.
3. Bei gebrauchten Sachen beträgt die Verjährungsfrist für Ansprüche des Kunden aus Mängelgewährleistung ein Jahr ab Ablieferung.
4. Ist der Käufer Unternehmer i.S.d. § 14 BGB, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen, so gelten die nachfolgenden Besonderheiten:
a) Die Gewährleistung hinsichtlich offensichtlicher Mängel ist ausgeschlossen, wenn diese nicht innerhalb einer Frist von zwei Wochen ab Empfang der Ware schriftlich angezeigt wird. Die Regelung des § 377 HGB bleibt hiervon unberührt.
b) Die Wahl zwischen den Nacherfüllungsarten steht uns zu.
c) Versandkosten im Rahmen der Nacherfüllung sowie der Kosten für den Austausch defekter Teile gehen in diesem Fall zu Lasten des Käufers, soweit sie ihrer Höhe nach im Vergleich zum Wert der Nacherfüllung ohne Bedeutung sind.
d) Die Verjährungsfrist für Mängelansprüche beträgt ein Jahr.
e) Beim Verkauf gebrauchter Sachen werden die Gewährleistungsrechte insgesamt ausgeschlossen. Hiervon unberührt bleiben unsere Haftung nach Maßgabe des § 5 sowie Rückgriffsansprüche nach Maßgabe der §§ 478 f. BGB.
§5 Haftung
1. Unsere Haftung ist ausgeschlossen.
2. Der Haftungsausschluss nach Absatz 1 gilt nicht für Schäden, die durch schuldhafte Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht in einer das Erreichen des Vertragszwecks gefährdenden Weise verursacht wurden. Wesentliche Vertragspflichten sind solche Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertraut und vertrauen darf. Die Haftung ist dabei jedoch auf den vertragstypischen Schaden begrenzt, mit dessen Entstehen jede Vertragspartei aufgrund der ihr zu diesem Zeitpunkt bekannten Umstände rechnen musste.
2. Der Haftungsausschluss nach Absatz 1 gilt nicht für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer fahrlässigen Pflichtverletzung unsererseits oder seitens unserer gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen.
3. Der Haftungsausschluss nach Absatz 1 gilt nicht für Schäden, die auf einer grob fahrlässigen Pflichtverletzung unsererseits oder auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung unserer gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen.
4. Der Haftungsausschluss nach Absatz 1 gilt nicht gegenüber Ansprüchen aus dem Produkthaftungsgesetz.
5. Soweit unsere Haftung ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die Haftung von unseren gesetzlichen Vertretern, Mitarbeitern und Erfüllungsgehilfen.
6. Sofern wir eine Garantie für die Beschaffenheit oder Haltbarkeit der von uns gelieferten Ware gegeben haben, wird der Inhalt dieser Garantie von der vorstehenden Haftungsbeschränkung nicht berührt.
§6 Eigentumsvorbehalt
1. Die Ware bleibt bis zum Ausgleich der dem Verkäufer aufgrund des Kaufvertrags zustehenden Forderungen Eigentum des Verkäufers.
2. Ist der Käufer eine juristische Person des öffentlichen Rechts, ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen oder ein Unternehmer gemäß § 14 BGB, bei dem der Vertrag zum Betrieb seines Handelsgewerbes gehört, gilt folgendes:
Der Eigentumsvorbehalt erstreckt sich auf alle Forderungen, die der Verkäufer aus seinen laufenden Geschäftsbeziehungen gegenüber dem Käufer hat. Be- und Verarbeitung erfolgen unter Ausschluss des Eigentumserwerbs nach § 950 BGB. Die bearbeitete Ware dient dann zur Sicherung in Höhe des Rechnungswertes der verarbeiteten Vorbehaltsware. Bei Weiterveräußerung der Ware tritt der Käufer jegliche daraus entstehenden Forderungen an den Verkäufer ab. Die abgetretene Forderung dient zur Sicherheit der Kaufpreisforderung, bei laufender Rechnung der Saldoforderung, in Höhe des Rechnungswertes der veräußerten Ware.
Auf Verlangen des Käufers ist der Verkäufer in diesem Fall zum Verzicht auf den Eigentumsvorbehalt verpflichtet, wenn der Käufer sämtliche mit dem Kaufgegenstand in Zusammenhang stehende Forderungen erfüllt hat und für die übrigen Forderungen aus der laufenden Geschäftsbeziehung eine angemessene Sicherung besteht.
§ 7 Abtretungsverbot, Aufrechnung
1. Rechte aus den mit uns getätigten Geschäften, insbesondere Gewährleistungsansprüche, sind nicht übertragbar.
2. Ein Aufrechnungsrecht des Kunden besteht nur, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt wurden, unbestritten oder entscheidungsreif sind.
§8 Schlussbestimmungen
1. Bei Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen bleibt die Geltung der übrigen Bestimmungen unberührt. Die Vertragsparteien bemühen sich in diesem Fall, die unwirksame Regelung durch eine solche zu ersetzen, die wirtschaftlich und rechtlich dem am nächsten kommt, was die Parteien mit der ursprünglichen Regelung beabsichtigt haben. Dies gilt auch für etwaige Vertragslücken.
2. Ist der Käufer Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, so ist Erfüllungsort Berlin, und der Gerichtsstand bestimmt sich nach unserem Geschäftssitz. Dies gilt auch, wenn der Käufer – ohne notwendigerweise Kaufmann zu sein – keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat, der Käufer nach Vertragsschluss seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt aus dem Geltungsbereich der ZPO verlegt oder sein Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist. Die so begründeten Gerichtsstände sind nur für Klagen gegen uns ausschließlich.